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Restitution
Seit Beginn der neunziger Jahre befasst sich die Stiftung Preußischer
Kulturbesitz mit dem Thema der Restitution ehemaligen jüdischen
Besitzes. In ihren Einrichtungen befinden sich Bestände, die
nachweislich aus ehemals jüdischen Sammlungen stammen oder von denen
angenommen werden muss, dass sie solcher Herkunft sind. Zu Beginn der
Tätigkeit der Stiftung Anfang der sechziger Jahre war die Entschädigung
der Opfer des Dritten Reiches im Rahmen der Wiedergutmachungsgesetze in
der BRD nach weit verbreiteter Überzeugung abgeschlossen. In der DDR
gab es keine vergleichbare Aufarbeitung. Mit der Wiedervereinigung der
Sammlungen entstand eine neue Situation für die Stiftung. Vielfältiges
Archivmaterial wurde zugänglich, das neue Zusammenhänge erschließt,
Provenienzen sichtbar macht. Nach heutigen Grundsätzen der Stiftung
werden Objekte an die Alteigentümer oder deren Erben zurückgegeben,
wenn ein verfolgungsbedingter Verlust festzustellen ist.
Die Stiftung fühlt sich in besonderer Weise dazu aufgerufen, die
ehemals von den Staatlichen Museen durch jüdische Mäzene empfangene
Großzügigkeit in Restitutionsfragen zu erwidern. Schon 1993 erklärte
sie sich gegenüber der Jewish Claims Conference bereit, auch nach
Ablauf der Anmeldefrist bekannt werdende Sachverhalte im Sinne der
gesetzlichen Regelungen zu behandeln und Kunstwerke herauszugeben, wenn
die Voraussetzungen für eine Restitution erfüllt sind. 1999 fasste der
Stiftungsrat einen im In- und Ausland viel beachteten Beschluss, durch
den er den Präsidenten dazu ermächtigte, mit Berechtigten nach
einvernehmlichen Lösungen zu suchen. Dabei wird auch eine Herausgabe
der Kunstwerke akzeptiert, unabhängig davon, ob dies zwingende Folge
einer gesetzlichen Regelung ist. Entscheidend für die Beurteilung ist
die Frage, ob ein unrechtmäßiger Erwerb oder der verfolgungsbedingte
Verlust nachweisbar ist, nicht aber der Zeitablauf bei der
Geltendmachung des Anspruchs.
Der Berliner Stiftungsratsbeschluss fiel zeitlich zwischen zwei
Konferenzen, die sich ebenfalls mit dem Thema beschäftigten. Bei der im
Dezember 1998 in Washington durchgeführten internationalen Konferenz
über das Vermögen von Holocaust-Opfern wurden 11 Prinzipien zur
Behandlung von Kunstwerken aus Opferbesitz verabschiedet. Diese sind
zwar nicht rechtsverbindlich, aber doch ein Zeichen, dass man sich der
noch immer aktuellen Verantwortung stellt. Im Dezember 1999 wurde auf
nationaler Ebene die "Gemeinsame Erklärung der Bundesregierung, der
Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und Rückgabe
NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus
jüdischem Besitz" verabschiedet, auf deren Grundlage 2001 auch eine
Handreichung für die Einrichtungen zur Unterstützung der Suche in ihren
eigenen Beständen veröffentlicht wurde.