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Restitution

Seit Beginn der neunziger Jahre befasst sich die Stiftung Preußischer Kulturbesitz mit dem Thema der Restitution ehemaligen jüdischen Besitzes. In ihren Einrichtungen befinden sich Bestände, die nachweislich aus ehemals jüdischen Sammlungen stammen oder von denen angenommen werden muss, dass sie solcher Herkunft sind. Zu Beginn der Tätigkeit der Stiftung Anfang der sechziger Jahre war die Entschädigung der Opfer des Dritten Reiches im Rahmen der Wiedergutmachungsgesetze in der BRD nach weit verbreiteter Überzeugung abgeschlossen. In der DDR gab es keine vergleichbare Aufarbeitung. Mit der Wiedervereinigung der Sammlungen entstand eine neue Situation für die Stiftung. Vielfältiges Archivmaterial wurde zugänglich, das neue Zusammenhänge erschließt, Provenienzen sichtbar macht. Nach heutigen Grundsätzen der Stiftung werden Objekte an die Alteigentümer oder deren Erben zurückgegeben, wenn ein verfolgungsbedingter Verlust festzustellen ist.

Die Stiftung fühlt sich in besonderer Weise dazu aufgerufen, die ehemals von den Staatlichen Museen durch jüdische Mäzene empfangene Großzügigkeit in Restitutionsfragen zu erwidern. Schon 1993 erklärte sie sich gegenüber der Jewish Claims Conference bereit, auch nach Ablauf der Anmeldefrist bekannt werdende Sachverhalte im Sinne der gesetzlichen Regelungen zu behandeln und Kunstwerke herauszugeben, wenn die Voraussetzungen für eine Restitution erfüllt sind. 1999 fasste der Stiftungsrat einen im In- und Ausland viel beachteten Beschluss, durch den er den Präsidenten dazu ermächtigte, mit Berechtigten nach einvernehmlichen Lösungen zu suchen. Dabei wird auch eine Herausgabe der Kunstwerke akzeptiert, unabhängig davon, ob dies zwingende Folge einer gesetzlichen Regelung ist. Entscheidend für die Beurteilung ist die Frage, ob ein unrechtmäßiger Erwerb oder der verfolgungsbedingte Verlust nachweisbar ist, nicht aber der Zeitablauf bei der Geltendmachung des Anspruchs.

Der Berliner Stiftungsratsbeschluss fiel zeitlich zwischen zwei Konferenzen, die sich ebenfalls mit dem Thema beschäftigten. Bei der im Dezember 1998 in Washington durchgeführten internationalen Konferenz über das Vermögen von Holocaust-Opfern wurden 11 Prinzipien zur Behandlung von Kunstwerken aus Opferbesitz verabschiedet. Diese sind zwar nicht rechtsverbindlich, aber doch ein Zeichen, dass man sich der noch immer aktuellen Verantwortung stellt. Im Dezember 1999 wurde auf nationaler Ebene die "Gemeinsame Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz" verabschiedet, auf deren Grundlage 2001 auch eine Handreichung für die Einrichtungen zur Unterstützung der Suche in ihren eigenen Beständen veröffentlicht wurde.

 
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